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Pflichten und Administration einer englischen Limited in UK

Pflichten und Administration einer englischen Limited in UK

By am Mrz 28, 2015 in Irland & UK Limited, Allgemein, Steuerrecht, Unternehmensgründung nach Konkurs | 0 comments

Das englische Gesellschaftsrecht ist sehr liberal und unternehmerfreundlich. Oft wird daher übersehen, dass die Gründung einer „Limited“ auch Pflichten mit sich bringt und jährliche Folgekosten entstehen.

Hier eine kurze Übersicht über die wesentlichsten administrativen Aufgaben, welche im Laufe eines Jahres bei deiner englischen Limited oder PLC anfallen:

„Registered Office“ (Registersitz) einer englischen Limited
Die Limited benötigt ein so genanntes „Registered Office“, welches als Firmensitz und zugleich als Zustelladresse für allfällige Behördenpost fungiert. Das Firmenregister und alle Gesellschaftsprotokolle müssen am Ort des „Registered Office“ aufbewahrt und archiviert werden. Der Service des „Registered Office“ ist bereits im Compliance Servicepaket enthalten.

„Annual Return“ (Datenabgleich Register)
Jedes Jahr muss ein so genannter „Annual Return“ beim englischen Firmenregister (Companies House) eingereicht werden. Diese Maßnahme dient zur Aktualisierung der dort gespeicherten Daten. Die Aufgabe der jährlichen Übermittlung des Annual Return vermitteln wir gerne im Rahmen des Servicepaketes für Sie .

„Accounts“ – (Jahresabschluss) einer englischen Limited
Jede Limited (auch wenn diese nicht in UK tätig ist) muss spätestens 20 Monate nach ihrer Gründung und danach jährlich die so genannten „Accounts“ beim Gesellschaftsregister einreichen. Dieser besteht im Regelfall aus Geschäftsbericht der Direktoren, Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Anmerkungen und einem Testat des Wirtschaftsprüfers. Für kleinere und mittelgroße Gesellschaften entfällt die Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Der Account muss nach den Richtlinien der FRSSE, IAS oder UK GAAP erstellt worden sein. Fristversäumnis bei der Einreichung hat strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung und Geldstrafen zur Folge.

Die Erstellung und Einreichung der Accounts anhand Ihrer jährlichen Bilanz können wir Ihnen zu einem geringen jährlichen Pauschalpreis vermitteln. Mehr dazu unter Preise und Leistungen.

Meldung an das HMRC – (englische Finanzbehörde)
Das „HM Revenue & Customs“ fordert die jährliche Abgabe einer steuerlichen Meldung und Einreichung der Jahresbilanz. Limited Gesellschaften, welche keine Umsätze im Vereinigten Königreich von Großbritannien erzielen, sind verpflichtet dies entsprechend nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch die Einreichung einer Ansässigkeitsbestätigung (Residenzbescheinigung) des zuständigen örtlichen Finanzamtes am Ort der Betriebsstätte.
Die Einreichung der steuerlichen Meldung ist ebenfalls in unserem Angebot inkludiert.

Insolution bietet im Rahmen der angebotenen Servicepakete umfassende Administration und Hilfestellung.

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