Europäische Notare setzen sich für nationale Gesetze ein
Durch die Centros-Entscheidung 1999 wurde es ermöglicht, EU-weit Zweigniederlassungen von britischen Limited-Companies zu gründen. Diese haben den Vorteil, dass das Stammkapital viel geringer sein muss als bei der vergleichbaren österreichischen GmbH.
Bei den 22. Europäischen Notarentagen, die dieses Wochenende in Salzburg über die Bühne gehen, diskutieren die Notare erneut eine EU-Richtlinie zur Sitzverlegung für Unternehmen unter dem Motto „Unternehmensmobilität im Binnenmarkt“. Umfahrer sieht die Richtlinie als Alternative zu der ebenfalls in der Europäischen Kommission diskutierten europäischen Privatgesellschaft. Die Ideen, wie so eine Gesellschaft aussehen soll – deren Rechtsform über die Grenzen hinweg gilt – gehen aber weit auseinander. Besonders Deutschland und Österreich wehren sich gegen eine zu starke Vereinfachung des Gesellschaftsrecht, weil damit auch die bisher bewährten Rechte von Konsumenten und Arbeitnehmern beschnitten werden würden.
Das Ziel der Notare ist eine klare EU-Regelung zur Verlegung eines Unternehmenssitzes über nationale Grenzen hinweg. Eine derartige Sitzverlegungsrichtlinie müsse dem Schutz von Arbeitnehmern, Gläubigern und Konsumenten Rechnung tragen und den hohen Ansprüchen der Transparenz von Unternehmensdaten gerecht werden. In diesem Fall müsste sich das Unternehmen den jeweiligen nationalen Gegebenheiten im Zielland unterwerfen. Die Richtlinie existiert bisher erst in einem Entwurf und liegt seit längerem in der Schublade.
Quelle: Wiener Zeitung