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GmbH- „light“ wurde von der „gründungsprivilegierter“ GmbH abgelöst

GmbH- „light“ wurde von der „gründungsprivilegierter“ GmbH abgelöst

By am Sep 19, 2014 in Allgemein, GmbH, Rechtsformen | 0 comments

Das seit 1.7.2013 geltende Mindeststammkapital von € 10.000 soll ab 1.3.2014 wieder € 35.000 betragen. Der zu leistenden Mindesteinzahlung von € 5.000 stehen die Verpflichtungen gegenüber 25% des Jahresgewinns einer Gründungs Rücklage (Eigenkapitalrücklage) zuzuführen, wobei die Gründungsprivilegien nach 10 Jahren enden. Es bestehen Bestrebungen, nur tatsächliche Neugründungen weiter zu unterstützen. Klarheit wird es erst nach dem Gesetzesbeschluss geben.

Fazit: 25 % der Gewinne müssen solange jährlich in die Rücklage eingestellt werden bis ein Stammkapital von 35.000 EUR erreicht wurde. Bei diesem Modell wie es auch die UG in Deutschland hat, haben die Gesellschafter Ende Jahr wieder kein Kapital.

„GmbH light“ – das klingt modern, erinnert an kalorienreduzierte Softgetränke und erweckt den Eindruck von „für eine richtige GmbH hat’s nicht gereicht…“. Gelegentlich wird sogar der Verdacht von Unseriösität laut. Tatsächlich ist diese auch „GmbH neu“ genannte Rechtsform ein Versuch, wieder mehr GmbHs in Österreich zu etablieren und damit auch EU-weit konkurrenzfähig zu bleiben.

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