Accounts der englischen Limited
Jede Limited (auch wenn diese nicht in UK tätig ist) muss spätestens 20 Monate nach ihrer Gründung und danach jährlich die so genannten „Accounts“ beim Gesellschaftsregister einreichen. Dieser besteht im Regelfall aus Geschäftsbericht der Direktoren, Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Anmerkungen und einem Testat des Wirtschaftsprüfers. Für kleinere und mittelgroße Gesellschaften entfällt die Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Der Account muss nach den Richtlinien der FRSSE, IAS oder UK GAAP erstellt worden sein. Fristversäumnis bei der Einreichung hat strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung und Geldstrafen zur Folge.
Die Erstellung und Einreichung der Accounts anhand Ihrer jährlichen Bilanz können wir Ihnen zu einem geringen jährlichen Pauschalpreis vermitteln.
Mehr dazu unter Preise und Leistungen.