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Penalty – höhere Strafen für verspätete Accounts und Annual Returns

Penalty – höhere Strafen für verspätete Accounts und Annual Returns

By am Nov 28, 2008 in Irland & UK Limited | 0 comments

Strafzahlung Penalty vom Companies House – Late filing penalties

Das Companies House hat zum 1.2.2009 die Strafen für die verspätete Abgabe von Accounts drastisch erhöht. Die aktuelle Tabelle finden nachfolgend.

Ziel ist es dabei die Pünktlichkeit der Abgabe zu verbessern, da viele Accounts erst mit wesentlicher Verspätung eingereicht werden um Mitbewerbern nicht so schnell Einblick in die eigenen Zahlen geben zu müssen. Allerdings wurden nicht nur die Strafsätze an sich erhöht.

Wer zwei Jahre hintereinander die Accounts verspätet einreicht zahlt automatisch die doppelte Strafe. Geben Sie die Accounts also z.B. zwei Tage zu spät ab, so kostet das nach der neuen Tabelle 150 Pfund. Passiert das gleiche im Folgejahr wieder sind es automatisch 300 Pfund. Wir können also nur raten, die Accounts möglichst schon ein bis zwei Monate eher einzureichen, da viele Einreicher dies am oder in den letzten Tagen der Frist tun. Dann sind die Server des Registers oft so überlastet, dass Sie die Dokumente digital nicht mehr rechtzeitig einreichen können und so eine Strafe fällig wird.

Denn die Strafe wird ab der ersten Minute der Fristüberschreitung fällig. Da gibt es keine Schonfrist und keinerlei Ausreden/Entschuldigungen. Zu spät ist zu spät! Hier also nun der Überblick über die Änderungen, die bisherigen Penalties in Klammern:

Verspätungsdauer / Limited / PLC

Nicht mehr als 1 Monat / 150 GBP (100) / 750 GBP (500)

1 bis unter 3 Monate / 375 GBP (250) / 1500 GBP (1000)

3 bis unter 6 Monate / 750 GBP (500) / 3000 GBP (2000)

Mehr als 6 Monate / 1500 GBP (1000) / 7500 GBP (5000)

Sanktionen bei Nicht-Abgabe des Confirmation Statement

Auch bezüglich des Gesellschaftberichts hat sich der Gesetzgeber Sanktionen einfallen lassen, die wesentlich weitreichender sein können, als eine Geldstrafe. Verspätete Abgaben ziehen zunächst nach sich, dass einige Tage nach dem Stichtag für die Abgabe öffentlich im elektronischen Handelsregister neben dem Datum für die Einreichung ein OVERDUE (überfällig) prangt, was auf Geschäftspartner oder Kunden nicht zwingend den besten Eindruck macht.

In mehreren Mahnstufen wird dann per Post an die Abgabe des Returns erinnert bzw. massiv darauf gedrängt. Danach ändert sich der Status der Firma. Sie erhält – ebenfalls öffentlich im Register sichtbar den Status „proposal to strike off“ – zur Löschung vorgeschlagen. In der London Gazette, einer Art Amtsblatt oder Anzeiger für offizielle Veröffentlichungen des Handelsregisters (vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger), wird dieser Umstand ebenfalls angekündigt. Weitere Wochen danach wird die Firma dann aus dem Handelsregister gelöscht, weil davon ausgegangen wird, dass die Firma nicht mehr tätig ist.

Eine von Amts wegen gelöschte Limited kann zwar prinzipiell wieder instand gesetzt werden, allerdings fallen hier unnötige Kosten an.

Weiterführende Links:
Penalty Accounts and Annual Returns

Pflichten in England

Die Haftung bei der Limited oder PLC

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