Meldung an das HMRC – englische Finanzbehörde
Das „HM Revenue & Customs“ fordert die jährliche Abgabe einer steuerlichen Meldung und Einreichung der Jahresbilanz. Limited Gesellschaften, welche keine Umsätze im Vereinigten Königreich von Großbritannien erzielen, sind verpflichtet dies entsprechend nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch die Einreichung einer Ansässigkeitsbestätigung (Residenzbescheinigung) des zuständigen örtlichen Finanzamtes am Ort der Betriebsstätte.
Die Einreichung der steuerlichen Meldung ist ebenfalls beim Service der Insolution inkludiert.