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Das Steuersystem in den USA

Das Steuersystem in den USA

By am Dez 2, 2011 in Unternehmenssteuern, US Corporation | 0 comments

Im folgenden Text haben wir für Sie grundlegende Informationen zum Steuersystem in den USA zusammengestellt. Da das Thema sehr komplex ist und eine ausführliche Darstellung des Themas den Rahmen unseres Newsletters sprengen würde, finden Sie zudem wie gewohnt weiterführende Links, mit deren Hilfe Sie sich informieren können.

Um eine doppelte Besteuerung des Einkommens zu vermeiden, wurde zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Grundsätzlich müssen Steuern in dem Land gezahlt werden, in dem das Einkommen verdient wird. Sogenannte resident-aliens (Green Card-Inhaber mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung) werden steuerlich wie US-Staatsangehörige behandelt, d. h. sie müssen ihr weltweites Einkommen in den USA versteuern. Sogenannte non-resident-aliens (befristete Aufenthaltsgenehmigung) müssen nur das in den USA erzielte und das durch Handel mit den USA erzielte Einkommen versteuern.

Steuerpflichtig werden Sie in den USA also auf alle Fälle mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card) und aufgrund einer sogenannten substancial presence. Dies bedeutet, dass Sie im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA verbracht haben müssen und außerdem die Anzahl der in den USA dieses Jahr verbrachten Tage plus 1/3 der USA-Tage des Vorjahres plus 1/6 der Tage des Jahres davor insgesamt mindestens 183 Tage ergeben müssen.

Die Einkommenssteuer ist in den USA dreistufig. Sowohl auf Bundesebene (Federal Income Tax), Bundesstaatenebene (State Income Tax) als auch auf Ebene der Kommunen (Community/Local Income Tax) wird bzw. kann Einkommenssteuer erhoben werden. Die Einkommenssteuern variieren in den einzelnen Bundesstaaten und Kommunen. In einigen Staaten muss keine Einkommenssteuer abgeführt werden. Dann fällt nur die Federal Income Tax auf Bundesebene an. Allerdings können die Steuern der Kommunen in einzelnen Fällen die entfallene Einkommenssteuer auf Bundesstaatenebene fast kompensieren.

Die Federal Income Tax auf Bundesebene ist in ganz USA einheitlich und wird von der Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) erhoben, die dem US-Finanzministerium, Department of Treasury, unterstellt ist. Die Website der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service (IRS)) enthält sehr viele Informationen sowohl für den einzelnen Steuerzahler als auch für steuerzahlende Unternehmen sowie herunterladbare Steuerformulare, Anweisungen und IRS-Veröffentlichungen. Mehr unter www.irs.gov.

Die Föderation der Steuerbehörden der Bundesstaaten (FTA, Federation of Tax Administrators) bietet Links zu den Internetseiten der Finanzministerien der Bundesstaaten. Die FTA Website liefert auf ihrer Linkseite eine allgemeine Beschreibung der Websites der Bundesstaaten. Sie enthält zudem mehrere Diagramme mit den Steuersätzen der 50 Bundesstaaten für Einkommenssteuer, sales taxes (entspricht in etwa der deutschen Umsatzsteuer) und viele andere Steuerarten. Mehr unter www.taxadmin.org

Weitere Informationen über das US-Steuersystem erhalten Sie auch in der Berliner Außenstelle des IRS:

U.S. Internal Revenue Service
Embassy of the United States
Clayallee 170
14195 Berlin
Tel: 030-8305-1140
Fax:030-8305-1145

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