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Entscheidungen des FG Niedersachsen (20.04.2011)

By am Apr 25, 2011 in Steuerrecht | 0 comments

Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von gestern (20.04.2011) veröffentlicht:

– FG Niedersachsen Urteil vom 18.05.2010 – 2 K 116/09 (Einkommensteuer 2006: Als sog. “Embo Fee” benannte Zahlungen nicht im Rahmen des § 34c Abs. 1 EStG anzurechnen. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 05.08.2010 – 4 K 41/08 (Einkommensteuer 2004: Besteuerung einer Abfindungszahlung. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 18.02.2011 – 4 K 237/08 (Einkommensteuer 1998 – 2001 und 2003: Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Vermietung an Prostituierte. Vorläufig nicht rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 16.02.2011 – 4 K 169/10 (Einkommensteuer 2008: Werbungskostenabzug von Zahlungen zur Abwendung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs. Vorläufig nicht rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 08.04.2010 – 6 K 417/09 (Solidaritätszuschlag 2003/2004; Körperschaftsteuer 2003/2004; Gewerbesteuermessbetrag 2003/2004: § 34 Abs. 9 Nr. 3 KStG i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 2 KStG in der Fassung des Art. 2 des StVergAbG vom 16.05.2003 (BGBl. I 660) führen jedenfalls dann nicht zu einer verfassungswidrigen Rückwirkung, wenn der Gewinnabführungsvertrag erst nach der Gesetzesänderung im Handelsregister eingetragen wurde. Rechtskräftig (BFH-Beschluss I B 71/10 vom 02.11.2010));

– FG Niedersachsen Urteil vom 01.02.2011 – 8 K 74/06 (Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999 – 2002: Erschöpft sich die Tätigkeit der TochterGmbH darin, Aufgaben im Dienste der MutterKG zu erbringen, stellen Vergütungen an den Geschäftsführer der TochterGmbH, der gleichzeitig Gesellschafter der MutterKG ist, Einkünfte der MutterKG im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Vorläufig nicht rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 22.02.2011 – 8 K 35/08 (Ges. und einh. Feststellung des Unterschiedsbetrages gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO i.V.m. § 5a Abs. 4 EStG bei der Gewinnermittlung: Bei der Ermittlung des Unterschiedesbetrages nach § 5a Abs. 4 EStG sind a) vertragliche Vereinbarungen zu Rückzahlungen bei Liquidation ohne Bedeutung und b) Kursschwankungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten zu erfassen. Vorläufig nicht rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 23.11.2010 – 8 K 347/09 (Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2004 – 2006: Bei der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG sind Erträge aus Festgeldanlagen dann gesondert dem Tonnagegewinn zuzurechnen, wenn die Festgeldanlage nicht als Liquiditätsreserve dem Betrieb des Schiffes dient, sondern im Interesse der Mitreeder erfolgt ist. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 23.02.2011 – 9 K 45/08 (Einkommensteuer 2005: Der Verlust der im Rahmen der Begründung einer stillen Beteiligung an den Arbeitgeber geleisteten Einlagezahlungen ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn dieser in einem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht und nicht auf der Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle oder etwaigen Gewinnerwartungen beruht (entgegen FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 1997 – 1 K 1005/97, n.v.; Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 – VI R 64/94, BStBl. II 1995, 644 betr. Verlust einer Beteiligung an einer Arbeitgeber-GmbH). Revision zugelassen);

– FG Niedersachsen Urteil vom 17.02.2011 – 10 K 258/10 (Einkommensteuer 2004 – 2008: Die Erbringung von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Dienstleistungen ist eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG. Das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG steht nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen auch nachträglich in Fällen zu, in denen die Höhe des Gewinns zu schätzen ist. Revision zugelassen);

– FG Niedersachsen Urteil vom 05.08.2010 – 11 K 141/09 (Haftung für Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge Januar 2006 bis April 2008: In teleologischer Reduktion des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ist jedenfalls in den Fällen, in denen die typisierende Annahme aufgrund der tatsächlich geringeren Nutzung des überlassenen PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu Lasten des Arbeitnehmers geht, eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 10.03.2011 – 11 K 387/09 (Ges. Feststellung des Gewinns 1999: Pensionszahlungen an die zwischenzeitlich ausgeschiedene Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH & Co KG. Revision zugelassen);

– FG Niedersachsen Urteil vom 10.03.2011 – 11 K 103/10 (Ablehnung eines Antrags auf Verzinsung: Verzinsung eines erstatteten Lohnsteuerhaftungsbetrages. Vorläufig nicht rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 07.09.2010 – 13 K 33/09 (Ges. Feststellung der Einkünfte 2002: Herstellungskosten eines Güllekellers gehören zu den Gebäudeherstellungskosten, soweit die Bauteile des Kellers auch dem darüber liegenden Gebäude dienen. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 01.06.2010 – 13 K 126/09 (Einkommensteuer 2003 bis 2005; ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2003 und 31.12.2005: Bei der Höhe der Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Investitionszinsen) handelt es sich um eine Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG. Revision eingelegt, BFH-Az.: X R 1/11);

– FG Niedersachsen Urteil vom 08.02.2011 – 14 K 329/09 (Einkommensteuer 2008: Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am Amtsgericht. Revision eingelegt, BFH-Az.: VI R 13/11);

– FG Niedersachsen Urteil vom 19.03.2010 – 15 K 440/09 (Einkommensteuer 2002: Aufwendungen eines auch sorgeberechtigten Elternteils, mit denen der Kontakt zum gemeinsamen Kind, das im Haushalt des anderen Elternteils lebt, aufrecht erhalten wird, sind auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG, wenn der Kontakt wegen eines schwebenden Prozesses über das Sorgerecht intensiv erfolgen muss und erheblich über den durchschnittlichen Aufwendungen anderer vom Kind getrennt lebender Elternteile liegt. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 04.03.2010 – 16 K 230/09 (Umsatzsteuer 1987 – 1991: Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen EU-Rechtswidrigkeit des nationalen Umsatzsteuerrechts. Rechtskräftig);

– FG Niedersachsen Urteil vom 10.06.2010 – 16 K 358/09 (Umsatzsteuer 1998 – 2001: Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Waldinventur – Umsätze gegenüber Mitgliedern einer Forstbetriebsgemeinschaft – Mindestbemessungsgrundlage – Entgelt von dritter Seite. Rechtskräftig).

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