Länderkammer akzeptiert schärfere Regeln für steuerliche Selbstanzeigen
Der Bundesrat hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das die Regeln der steuerlichen Selbstanzeige reformiert, um einen Missbrauch des Instituts im Rahmen einer “Hinterziehungsstrategie” zu unterbinden. Zukünftig wird das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt. Die strafbefreiende Wirkung erfolgt nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Sie ist ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem dem Täter Entdeckung droht. Straffreiheit tritt ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro zudem nur noch dann ein, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent entrichtet. Letzteres basiert auf einer Anregung des Bundesrates.
Das Gesetz enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen.
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
BR-Drucks. 166/11 (Beschluss)
Bundesrat