Neues Steuergesetz in Liechtenstein erhöht die Standortattraktivität
Der Landtag hat der Regierungsvorlage für eine umfassende Steuerreform zugestimmt und grünes Licht gegeben, damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Das attraktive und wettbewerbsfähige neue Steuersystem ist modern konzipiert und erfüllt die heutigen Anforderungen an eine international kompatible und europarechtskonforme Gesetzgebung.
Das neue Steuergesetz bringt für die Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins einige Vereinfachungen und mehr Transparenz. An den traditionell tiefen Steuersätzen wird festgehalten, so dass mit Ausnahme der ganz hohen Einkommen keine Mehrbelastungen zu erwarten sind. Familien und Steuerpflichtige mit tieferen Einkommen werden durch die neue Tarifstruktur sogar entlastet. „Ich freue mich, dass wir nach fast 50-jährigem Bestehen des bisherigen Rechts heute gemeinsam eine zukunftsweisende und historische Steuerreform für unser Land beschlossen haben. Mit der Verabschiedung des neuen modernen Steuergesetzes unterstreichen wir damit einmal mehr unsere politische Glaubwürdigkeit, Reformfähigkeit und Konsequenz. Wir stärken damit unseren Kleinstaat in der laufenden Internationalisierung und Globalisierung und verbessern auch die Attraktivität und Stabilität des Werk- und Finanzplatzes Liechtenstein“, betonte Regierungschef Klaus Tschütscher im Anschluss an die Sitzung des Landtages.
Attraktive Besteuerung natürlicher Personen – Besteuerung von Liegenschaften wie bisher
Durch das neue System mit nur noch sieben Stufen kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auch ohne vertiefte Kenntnisse des Gesetzes seine Steuerbelastung selbst berechnen. Dadurch wird die Höhe der Steuern nachvollziehbar und transparent. Bei der Besteuerung von Immobilien und Grundstücken wird an der bisherigen Praxis festgehalten.
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Im Rahmen der Totalrevision werden systemfremde Steuern abgeschafft, die bis heute im Steuergesetz vorhanden sind. Bei den natürlichen Personen betrifft dies die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das vererbte oder geschenkte Geld wurde bereits einmal im Rahmen der Erwerbs- und Vermögenssteuer besteuert. Diese Mehrfachbelastung desselben Steuersubstrates wird mit der Steuerreform aufgehoben. Generell gilt das Prinzip, dass das erzielte Einkommen über den Lebenszyklus grundsätzlich nur einmal versteuert werden muss.
Vorteile für die liechtensteinischen Unternehmen
Die Reform des Steuerrechts stärkt die Position Liechtensteins im internationalen Wettbewerb, weil die Steuersätze eines Landes zu den wichtigsten Standortfaktoren zählen. In enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erarbeitet, erhalten die Unternehmen mit dem neuen Steuergesetz bessere Möglichkeiten, sich zu strukturieren und auf den globalen Wettbewerb einzustellen. Mit der neu eingeführten „Flat-Rate“ von 12,5 Prozent werden künftig alle Unternehmen gleich besteuert, wobei bis auf wenige Ausnahme alle eine Mindestertragssteuer von 1’200 Franken zu entrichten haben. Zudem wird die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital mit dem Eigenkapitalzinsabzug beseitigt. Neu wurden auch Bestimmungen über Gruppenbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Aufgrund dieser Neuerungen wird es noch attraktiver, in Liechtenstein ein neues Unternehmen zu gründen.
Abschaffung der Coupon- und Kapitalsteuer
Bei den juristischen Personen werden die Couponsteuer sowie die Kapitalsteuer abgeschafft. Auf den am 31. Dezember 2010 vorhandenen Reserven fällt jedoch die Couponsteuer noch an. In den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes besteht die Möglichkeit, dieses Kapital zu einem verminderten Satz von zwei Prozent abzurechnen. Dadurch soll es den Unternehmen ermöglicht werden, ihr Kapital wieder zu investieren und damit den Standort Liechtenstein zu stärken.
Stärkung des Philanthropiestandorts
Wie nach geltendem Recht werden juristischen Personen, die ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von den Steuern befreit. Im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts wird neu der gleiche Gemeinnützigkeitsbegriff verwendet. Bei gemeinnützigen Stiftungen und Anstalten, die der Stiftungsaufsichtsbehörde unterstehen, ist bei der Einreichung von Unterlagen sowie im Bereich der Aufsicht über diese Institutionen ein vereinfachtes und einheitliches Verfahren im Bereich Zivil- und Steuerrecht vorgesehen.
Attraktive Besteuerung für Privatvermögensstrukturen
Das Steuergesetz sieht neu vor, dass juristische Personen durch vermögende Privatpersonen dazu genutzt werden können, Teile ihres Vermögens in einer selbständigen juristischen Personen und zwar einer Privatvermögensstruktur (PVS) zu verwalten. Voraussetzung ist, dass diese PVS ausschliesslich vermögensverwaltend tätig sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Diese Bestimmungen über die PVS wurden der EFTA-Überwachungsbehörde zu Notifizierung vorgelegt und kön-en erst bei Vorliegen der Notifizierung in Kraft treten.
Modernes und kompatibles Gesetz
Durch die europarechtskompatible Ausgestaltung des neuen Steuergesetzes erhöht sich die Rechtssicherheit, insbesondere für die liechtensteinischen Finanzintermediäre und ihre Kunden. Die geltenden Bestimmungen über die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche aus europarechtlicher Sicht auf Kritik gestossen sind, werden mit dem neuen Steuergesetz abgeschafft. Die liechtensteinische Steuerpolitik erfüllt heute somit die europäischen Standards. Das neue Steuerrecht trägt dieser Entwicklung Rechnung, ohne jedoch an Attraktivität einzubüssen. „Mit dieser Reform hat Liechtenstein einen grossen Schritt in eine erfolgreiche Zukunft getan. Wir haben damit den Wirtschaftsstandort entscheidend gestärkt“, äusserte sich Regierungschef Klaus Tschütscher erfreut über die Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag.