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Vor- und Nachteile der Schweizer Rechtsformen

Vor- und Nachteile der Schweizer Rechtsformen

By am Jan 16, 2020 in Allgemein, Unternehmensgründung nach Konkurs | 0 comments

Jeder Unternehmer steht von der Gründung seines Unternehmens vor der Wahl nach der passenden Schweizer Rechtsformen für sein Unternehmen. Ob AG, GmbH, Limited oder Einzelunternehmung es gibt einiges zu beachten. Einen Überblick geben wir Ihnen hier.

Eine zentrale Rolle bei der Wahl der entsprechenden Schweizer Rechtsformen spielen Faktoren wie die Anonymität, den Kapitalbedarf, die Selbstständigkeitserklärung sowie die Haftung mit Privat- und/oder Geschäftsvermögen. Die 3 beliebtesten Unternehmensformen in der Schweiz erläutern wir Ihnen hier.

Aktiengesellschaft (kurz AG)

Rund 209’919 AG waren per 1. Januar 2020 im Schweizer Handelsregister eingetragen (Datenquelle: moneyhouse.ch). Genau 9’000 (Datenquelle: Moneyhouse AG, Crif AG und zefix) wurden im letzten Jahr gegründet.

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft benötigt es:

  • Ein Aktienkapital von CHF 100’000, wobei mindestens CHF 50’000 vollständig einbezahlt sein müssen.
  • Anzahl Gründer: Seit 1. Januar 2008 ist die Gründung einer Ein-Personen-AG zulässig. Es braucht somit mindestens ein Aktionär sowie ein Verwaltungsrat, wobei dies auch ein und dieselbe Person sein kann. Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die den Wohnsitz in der Schweiz hat.
  • Firmennamen: Bei der Wahl des Firmennamens kann auch ein Fantasienamen gewählt werden. Der Name muss Schweizweit einzigartig sein. Einzig das Kürzel AG muss im Namen vorkommen.

Vorteile einer AG:

  • Ausschliessliche Haftung mit dem Geschäftsvermögen.
  • Einfache Übertragung der Aktien und die Besitzverhältnisse sind nicht öffentlich.
  • Anonymität der Inhaber

Nachteile einer AG:

  • Hohe Startkosten (Gründungskosten sowie Aktienkapital)
  • Doppelbesteuerung der AG sowie vom Inhaber.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH)

Die wohl beliebteste Rechtsform in der Schweiz im 2019 mit 17’263 Gründungen im Jahr 2019. (Datenquelle: moneyhouse.ch, Crif AG und zefix). Eine personenbezogene Rechtsform mit einer Rechtspersönlichkeit. Das heisst, Gesellschafter haften höchstens bis zum Betrag des eingetragenen Stammkapitals.

Für die Gründung einer GmbH benötigte es:

  • Ein Startkapital von CHF 20’000
  • Mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Wobei dies auch die gleiche Person sein kann.

Vorteil:

Nachteil:

  • Publikationspflicht der Stammanteilsverteilung
  • Hoher Arbeitsaufwand
  • Alle Organe werden im Handelsregister öffentlich eingetragen
  • Doppelbesteuerung der GmbH sowie von den Gesellschaftern

Einzelunternehmen

Ebenso beliebt in der Schweiz ist das Einzelunternehmen. Mit 14’299 Gründungen im 2019 (Datenquelle: moneyhouse.ch, Crif AG und zefix) kommt diese gleich nach der GmbH. Diese Rechtsform wird häuftig für Klein- oder Kleinstunternehmen gewählt. Einmannbetriebe wie beispielsweise Grafiker, Coiffeure, Dienstleistungsbetriebe  setzten vermehrt auf diese Form.

Für die Gründung einer Einzelunternehmung benötigt es:

  • Nur eine Person als Inhaber
  • Kein Mindestkapital

Vorteile:

  • Unkomplizierte Rechtsform und schnelle Gründung
  • Vereinfachte Buchhaltungspflicht (Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte) für Einzelfirmen bis CHF 500’000 Umsatzerlös
  • Eintrag im Handelsregister erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht, jedoch bereits vorher empfohlen.
  • Keine steuerliche Doppelbelastung

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem privaten Vermögen
  • Es können keine Beteiligungen eingegangen werden
  • Je nach Kanton erhält man als Inhaber keine Kinder- und Ausbildungszulagen
  • Keine Arbeitslosenunterstützung
  • Der Name des Geschäftsführers muss im Firmennamen vorkommen

Als alternative zu den benannten Gesellschaftsformen kann auch eine Limited mit Niederlassung in der Schweiz gegründet werden.

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