Alles Wissenswerte über Auslandsfirmen

Mindestanforderungen der Auslandsgesellschaft.

By am Jan 27, 2011 in Allgemein, Rechtsformen | 0 comments

Jeder Fall ist als Einzefall zu betrachten und auch zu beurteilen, im wesentlichen sind folgende Problemkreise zu beachten bzw. hierfür eine saubere Lösung zu finden:

Die Gesellschaft muss ihren Ort der Geschäftsleitung im Ausland haben, dass heisst, die tatsächliche Willensbildung muss im Ausland stattfinden.

  • Die Gewinnen und Verluste müssen tatsächlich der ausländischen Gesellschaft zugerechnet werden, es darf sich auf gar keinen Fall um eine reine Durchfakturierungsgesellschaft handeln
  • Mißbrauch und Scheinhandlungen sind zu vermeiden.
  • Es ist ein besonderes Augenmerk auf die Betriebsstättenproblematik zu legen. Es sollte keine Betriebsstätte der ausländischen Firma in Österreich bestehen, um nicht erneut eine Besteuerung in Österreich auszulösen. Zu beachten ist, dass zum Entstehen einer Betriebsstätte es genügt eine Vertreterbetriebsstätte oder auch ein Geschäftsführerbüro in Österreich zu führen. Dies würde bedeuten, dass die ausländische Gesellschaft in Österreich einer beschränkten steuerpflicht unterliegen würde.
  • Verrechnungspreisproblematik: Hierbei handelt es sich um Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und nahe stehenden Gesellschaften, wobei darauf zu achten ist, dass diese Leistungsverrechnen einem Fremdvergleich standhalten kann.
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